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Dichtheitsprüfung

 

Dicht ist Pflicht!

Die Dichtheit ist neben der Standsicherheit und der Betriebssicherheit eine maßgebende Anforderung an Abwasseranlagen.
Diese Anforderung an die Dichtheit von Abwasseranlagen gilt für die öffentlichen Kanäle und Schächte, aber auch für alle Grundstücksentwässerungsanlagen, z. B. auf Grundstücken von Industrie- und Gewerbebetrieben, genauso wie auf jedem Grundstück, bei dem ein Wohngebäude an die öffentliche Schmutz- und Regenwasserkanalisation angeschlossen ist.

Neu hergestellte Kanäle und Schächte werden zur Feststellung der Dichtheit einer Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 (oder anderen Normen) unterzogen. Dies geschieht mit Wasser, Luftüber- oder -unterdruck.
Eine erneute Dichtheitsprüfung findet dann nach DIN 1986-30 alle zwanzig bzw. dreißig Jahre statt. Diese wiederkehrende Prüfung kann unter bestimmten Voraussetzungen mittels TV-Untersuchung ausgeführt werden, es kann aber auch eine Prüfung mit Wasser nötig sein oder von der zuständigen Behörde gefordert werden.

Die Dichtheitsprüfung von Abscheideranlagen, z. B. Leichtflüssigkeits- oder Fettabscheidern, wird durch andere Normen, z. B. DIN 1999-100 oder DIN 4040-100, geregelt und findet im Rahmen einer Generalinspektion statt.

Welche Dichtheitsprüfung Sie auch benötigen, unsere sach- und fachkundigen Mitarbeiter beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen auf Wunsch ein Angebot zu Ihrem speziellen Vorhaben.
 

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