Abwässer von Werkstätten und Tankstellen und gewerbliche Küchenabwässer dürfen laut Wasserhaushaltsgesetz nur vorbehandelt, durch beispielsweise Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN 1999-100 und Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100, abgeleitet werden.
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