Vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von nicht mehr als fünf Jahren muss jede Leichtflüssigkeits- oder Fettabscheideranlage im Rahmen einer Generalinspektion auf ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb geprüft werden. Ein wichtiger Bestandteil der Generalinspektion ist die Dichtheitsprüfung, bei der die Anlage mit Wasser gefüllt und der Wasserstand bzw. dessen Veränderung elektronisch gemessen und dokumentiert wird. Zusätzlich wird die Anlagendokumentation überprüft. Die Ergebnisse aller Prüfungen werden in einem Prüfbericht zusammengestellt.
Wenn die Generalinspektion bei Ihrer Abscheideranlage fällig ist, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot inklusive der notwendigen Leerung und Reinigung.